Unsere Besonderheiten
Hilfe für Fritz - Das Projekt fördert regionale und interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung im Wetteraukreis ... <mehr>
Praktika - Das Besondere an den Praktika ergibt sich aus ... <mehr>
Auslandspraktikum - Rund der Hälfte der Studierenden eines Jahrgangs der Fachschule für Sozialpädagogik wird im zweiten schulischen Ausbildungsjahr die Möglichkeit geboten... <mehr>
Ausbildung Übungsleiter Breitensport mit Kindern und Jugendlichen ... <mehr>
Fair Streiten Seminar Fortbildung zum Erwerb von Konfliktlösungs-kompetenzen ... <mehr>
Curriculumarbeit - Die BSG hat mit ihrer Curriculumarbeit in der HBS und FS eine konsequente Verzahnung ... <mehr>
Das Kernteam ist eine besondere Projektform des Unterrichts, in der Kernfächer der Ausbildung ... <mehr>
Die Mentorengruppen bieten den Studierenden einen persönlichen ... <mehr>
Die Portfolioarbeit begleitet die Studierenden über die Ausbildung ... <mehr>
Eine erste meist dreitägige Studienfahrt findet zu Beginn ... <mehr>
Projektarbeit - Medien sozialpädagogischen Handelns - Im 2. Ausbildungsjahr werden zwei Projekte ... <mehr>
Medienfortbildung - Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, an dem Projekt: "Entwicklung praxisrelevanter Medienkompetenz" ... <mehr>
Im Bereich Kunst und Gestaltung werden ästhetische Bildungsprozesse theoretisch wie praktisch erfahrbar ... <mehr>
Die Fachschule hat im Rahmen der Erzieherausbildung einen rhythmisch-musikalischen Schwerpunkt in Unter- und Oberstufe installiert, der über den normalen Musikunterricht weit hinausgeht ... <mehr>
Diese dreijährige Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss mit der Berufsbezeichnung:
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
Mit dieser Qualifikation eröffnen sich verschiedene Perspektiven:
- Gruppenleitung in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten und Heimen,
- Arbeit in den verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
- Berechtigung zur Leitung von Kindergärten
- Fachhochschulreife, sofern am Zusatzunterricht teilgenommen und eine entsprechende Zusatzprüfung bestanden wird.
Ausführliche Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier.
Ihre Voraussetzungen
- Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent (Ausbildung bei uns möglich),
- oder Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung (für Quereinsteiger) zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung,
- die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren (zweiter Samstag im März) und
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung.
Zulassung zur Feststellungsprüfung: Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Unterschiedliche Tätigkeiten können angerechnet werden: abgeschlossene Berufsausbildung, Familienzeiten, Schul- und Studienzeiten, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Wehr-/Zivildienst, Au-pair-Zeiten im Ausland und einschlägige Berufserfahrung.
Anmeldung bis zum 15. Februar
Beantragen Sie die Aufnahme bis zum 15. Februar direkt bei uns. Das Antragsformular finden Sie hier: www.bsg-bn.de/download
Fügen Sie dem Aufnahmeantrag bitte folgende Nachweise bei:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Lichtbild,
- beglaubigte Zeugnisse und Bescheinigungen über praktische Tätigkeiten,
- eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen wurde,
- ein Gesundheitszeugnis (frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung). Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.
Liegen zum 15. Februar mehr Bewerbungen vor als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Auch nach dem 15. Februar werden weitere Bewerbungen entgegengenommen und in einer Warteliste geführt.
Ausbildung
Dauer der Ausbildung: Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte: Zwei Jahre fachtheoretische Ausbildung mit theoretischer Abschlussprüfung und ein Jahr Praktikum mit methodischer Abschlussprüfung. Die Fachhochschulreife können Sie erwerben, wenn Sie am Zusatzunterricht (Mathematik) teilgenommen haben und eine entsprechende Zusatzprüfung bestehen.
1. Ausbildungsabschnitt: Fachtheorie + Praktikum
Gesellschaft und Kultur: Deutsch, Englisch, Soziologie/Politik
Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis
- Sozialpädagogische Grundlagen (SPG)
- Sozialpädagogische Konzepte und Strategien (SPK)
- Ökologie/Umwelt- und Gesundheitspädagogik
- Grundlagen der Behindertenpädagogik
- Grundlagen der Erziehungshilfe
- Religionspädagogik, Religion/Ethik
- Recht/Organisation/Verwaltung
Medien sozialpädagogischen Handelns
- AV-Medien
- Bewegung
- Gestaltung
- Kinder- und Jugendliteratur
- Musik
- Spiel
Sozialpädagogisches Handeln: Begleit- oder Blockpraktikum (6 Wochen)
Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung: nach Möglichkeiten der Schule
2. Ausbildungsabschnitt: Fachtheorie + Praktikum
Gesellschaft und Kultur: Deutsch, Englisch, Soziologie/Politik, Religion, Religionspädagogik/Ethik
Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis
- Sozialpädagogische Grundlagen (SPG)
- Sozialpädagogische Konzepte und Strategien (SPK)
- Ökologie/Umwelt- und Gesundheitspädagogik
- Recht/Organisation/Verwaltung
Medien sozialpädagogischen Handelns: Medienprojekt
Sozialpädagogisches Handeln: Begleit- oder Blockpraktikum (6 Wochen)
Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung: Nach Möglichkeiten der Schule
Prüfung: vgl. Verordnung §§ 15/16/21
3. Ausbildungsabschnitt: Berufspraktikum
Die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes ist die Voraussetzung für die Zulassung zum dritten Ausbildungsabschnitt, dem einjährigen Berufspraktikum. Das in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu absolvierende Berufspraktikum wird fachlich angeleitet.
Während des Berufspraktikums besuchen Sie alle zwei Wochen die Wingertschule für je einen Unterrichtstag (acht Unterrichtsstunden).
Zum Abschluss des Berufspraktikums findet die Methodische Prüfung statt, in der die Arbeit im Berufspraktikum thematisiert wird. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie die Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher.
Prüfung: vgl. Verordnung §§ 25/27
Weitere Informationen und persönliche Beratung
Den kompletten Lehrplan können Sie sich hier besorgen: Lehrplan Fachschule SozPäd
Die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie hier: Verordnung Fachschule SozPäd
Eine persönliche Beratung zu dieser Ausbildung an unserer Schule erhalten Sie hier:
Verwaltung: Frau C. Huber
Tel.: 06032 93552-14
E-Mail: christa.huber@bsg.wtkedu.de
Abteilungsleitung: Studiendirektorin S. Jochmann
E-Mail: sonja.jochmann@bsg.wtkedu.de